29-07-2014, 21:50
Fragebogen zur Feststellung der Unterhaltsfähigkeit und Erklärung über die wirtschaftlichen/persönlichen Verhältnisse des/der Unterhaltspflichtigen
1. Familienverhältnisse:
Name, Anschrift, Telefonnummer, Email, Arbeitgeber
Angehörige innerhalb meines Haushalt
Angehörige außerhalb meines Haushalts, die von mir überwiegend unterhalten bzw. unterstützt werden
2. Einkommensverhältnisse
Arbeitgeber, Netto Einkommen, Weihnachtsgeld -netto-, Urlaubsgeld -netto-
Sonstige Nebenleistungen
Ergebniss des aktuellsten Einkommensteuerbescheids für das Jahr...
Elterngeld/Mutterschaftsgeld
Kindergeld
3. Vermögen
Kapitalvermögen
Grundvermögen
4. Schulden
5. Besondere Belastungen
______________________________________________________________
das ist grob der Fragebogen
dazu hätte ich auch noch Fragen:
Muss ich nun den Netto vom Weihnachtsgeld errechnen oder reicht es wenn es auf meinen Gehaltsabrechnungen drauf ist?
Was ist bei sonstigen Nebenleistungen die freie Kost?
und was sind besondere Belastungen?
Ich habe schon Versucht dies beim JA zu erfragen doch war die Sachbearbeiterin nicht zu erreichen.
Ab wann geht es denn in Richtung hälftige Betreuung? Habe das Kind ja so gesehen in 3 von 4 Tagen
1. Familienverhältnisse:
Name, Anschrift, Telefonnummer, Email, Arbeitgeber
Angehörige innerhalb meines Haushalt
Angehörige außerhalb meines Haushalts, die von mir überwiegend unterhalten bzw. unterstützt werden
2. Einkommensverhältnisse
Arbeitgeber, Netto Einkommen, Weihnachtsgeld -netto-, Urlaubsgeld -netto-
Sonstige Nebenleistungen
Ergebniss des aktuellsten Einkommensteuerbescheids für das Jahr...
Elterngeld/Mutterschaftsgeld
Kindergeld
3. Vermögen
Kapitalvermögen
Grundvermögen
4. Schulden
5. Besondere Belastungen
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das ist grob der Fragebogen
dazu hätte ich auch noch Fragen:
Muss ich nun den Netto vom Weihnachtsgeld errechnen oder reicht es wenn es auf meinen Gehaltsabrechnungen drauf ist?
Was ist bei sonstigen Nebenleistungen die freie Kost?
und was sind besondere Belastungen?
Ich habe schon Versucht dies beim JA zu erfragen doch war die Sachbearbeiterin nicht zu erreichen.
Ab wann geht es denn in Richtung hälftige Betreuung? Habe das Kind ja so gesehen in 3 von 4 Tagen