(29-07-2014, 21:50)Cocktail schrieb: Ich habe schon Versucht dies beim JA zu erfragen doch war die Sachbearbeiterin nicht zu erreichen.Wenn man den Teufel fragt, wo hier der Weg aus der Hölle ist. Meinst du, er gibt eine sinnvolle Antwort?
(29-07-2014, 21:50)Cocktail schrieb: Was ist bei sonstigen Nebenleistungen die freie Kost?Wenn dir Dein Arbeitgeber z.B. regelmäßig und vertraglich garantiert Essen überläßt oder dich verköstigt, z.B. in Gastronomie oder beim Hirtenjob auf der Alm.
(29-07-2014, 21:50)Cocktail schrieb: und was sind besondere Belastungen?Das wird soschwammig ausgedrückt, dass es die meisten Unterhaltspflichtigen übersehen.
Das wichigste sind
a) Umgangskosten (= Tagesatz, Kinderzimmer, Fahrtkosten 0,20€ pro gefahrenem Kilometer)
b) höhere Miete für Kinderzimmer (mach den Teil geltend der 360€ übersteigt)
c) Rückzahlungen Ausbildungskosten z.B. BaföG
d) trennungsbedingte Schulden
e) usw.
Bei deinem Einkommen müsste man die "Aufstockung" (=Suchfunktion) prüfen. Allerdings könnte das durch neue Freundin in Wohnung (geht sie für ihr Geld arbeiten? verdient sie was? ) schwierig werden oder durch Vermögen über Schonvermögen).
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #