29-07-2014, 22:30
(29-07-2014, 22:14)suppenkasper schrieb: Naja p, ich denke ja mal, dass spätestens im September die erneute Unterhaltsforderung auf mich zukommen wird
Dafür ist aber das Abiturzeugnis piepegal. Das Abitur ist Vergangenheit, der Unterhalt zu Schulzeiten ist Vergangenheit. Wenn sie immatrikuliert ist, dann hat das Abitur für ihr Studienfach offenbar ausgereicht, dann darf sie diese Ausbildung machen und sie kann von beiden Eltern Unterhalt dafür verlangen. Verlangen kannst du dann laufende Vorlage von Scheinen, Noten, alles was du benötigst um dich vom zügigen Fortgang ihres Studiums zu überzeugen. Auch hier ist das Abiturzeugnis dafür ebenso irrelevant wie das Grundschulzeugnis.
Kämpfe nicht auf irrelevanten Nebenschauplätzen, fang keine Händel auf ungünstigem Gelände an.