29-07-2014, 22:57
(29-07-2014, 20:15)ghostwriter schrieb: Gibt es irgendwie eine Möglichkeit den Titel auf diese Zeit zu beschränken um bei eventueller Arbeitslosigkeit bzw. erneuter Selbständigkeit die drohende Schuldenfalle zu vermeiden? Bzw. wie groß sind die Chancen auf Herstellung des "Vorzustandes", den Titel wieder auf 0, zu bekommen?Dazu müsste man erst mal wissen wie hoch der "berechnete" KU ist. Ggfs. die Möglichkeit der Aufstockung mit ALGII prüfen.
Ich habe schon ein paar Vätern (in genauerer Kenntnis der Situation) geraten den Titel auf die Befristung der Stelle zu befristen. Das geht aber nur einseitig und mit (Nach-)Druck, freiwillig werden das die Jugendämter nicht machen.
Aber 6 Monate ist ein bißchen arg knapp. Bei so kurzer Befristung steigt das Risiko der Klage stark. Wieder "runter" zu kommen ist schwierig.
(29-07-2014, 20:15)ghostwriter schrieb: - macht also pro Wochenende satte 440km.
Mache auf jeden Fall 0,20€ pro km geltend! Siehe analog hier:
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...#pid134994
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #