Mit "Tagessatz" ist gemeint:
Unterhaltssatz / 30 Tage x Tage, die das Kind bei dir ist
Mal eine kursorische Berechnung bez. ergänzendem ALGII
Euer Bedarf
600 Wohnung (Miete, BK/NK, Heizung, ohne Strom) --> setze deine Miete ein
353 Regelsatz Erwachsener 90%, der mit anderem ERw. zusammenwohnt
353 Regelsatz Erwachsener
52,27 Regelast Kind u. 6J am duchschnittlich 7 Tagen/Monat (es zählen nur Tage mit mehr als 12 Std.!) --> rechne Jahresdurchschnitt aus, runde auf
XX evtl. Fahrtkosten für Umgang 0,20e pro km
-----------
A) 1358,27 Gesamtbedarf
Einkommensanrechnung Du
1550 (--> tatsächl. exaktes Einkommen einsetzen)
-225 titulierte Kindesunterhalt
-330 Freibetrag Erwerbstätige (evtl. auch mehr wg.Fako zu Arbeit?)
-----
995
Einkommensanrechnung Freundin
500 Netto (--> tatsächl. Einkommen einsetzen)
- 180 Freibetrag Erwerbstätige bei 500 Einkommen
----
320
B) 1315 Gesamteinkommen anrechnbar
Eurer zusammengerechnetes, anrechenbares Einkommen sind also hier 1315€. Der Bedarf ist jedoch um 43,26 höher = das würdet ihr aufstockend bekommen + Rundfunkbeitrag frei, etc. D.h. immer wenn B) niedriger als A) ist.
Mit deiner echten Miete+jeweilige Einkommen kannst du nun selbst prüfen, ob du demnächst mit dem Jobcenter zu tun hast oder wie knapp an HartzIV vorbei du lebst...
[Allein mit der Miete wärst du in jedem Falle Aufstocker]
Unterhaltssatz / 30 Tage x Tage, die das Kind bei dir ist
(29-07-2014, 22:46)Cocktail schrieb: Habe zum Glück noch nie mit Jobcentern was am Hut gehabtNa das kann sich schnell ändern. (Allerdings wirkt sich Zusammenwohnen mit Freundin nachteilig aus - sowohl sozialrechtlich als auch unterhaltsrechtlich wird dir ein Vorteil zugerechnet.)
Mal eine kursorische Berechnung bez. ergänzendem ALGII
Euer Bedarf
600 Wohnung (Miete, BK/NK, Heizung, ohne Strom) --> setze deine Miete ein
353 Regelsatz Erwachsener 90%, der mit anderem ERw. zusammenwohnt
353 Regelsatz Erwachsener
52,27 Regelast Kind u. 6J am duchschnittlich 7 Tagen/Monat (es zählen nur Tage mit mehr als 12 Std.!) --> rechne Jahresdurchschnitt aus, runde auf
XX evtl. Fahrtkosten für Umgang 0,20e pro km
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A) 1358,27 Gesamtbedarf
Einkommensanrechnung Du
1550 (--> tatsächl. exaktes Einkommen einsetzen)
-225 titulierte Kindesunterhalt
-330 Freibetrag Erwerbstätige (evtl. auch mehr wg.Fako zu Arbeit?)
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995
Einkommensanrechnung Freundin
500 Netto (--> tatsächl. Einkommen einsetzen)
- 180 Freibetrag Erwerbstätige bei 500 Einkommen
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320
B) 1315 Gesamteinkommen anrechnbar
Eurer zusammengerechnetes, anrechenbares Einkommen sind also hier 1315€. Der Bedarf ist jedoch um 43,26 höher = das würdet ihr aufstockend bekommen + Rundfunkbeitrag frei, etc. D.h. immer wenn B) niedriger als A) ist.
Mit deiner echten Miete+jeweilige Einkommen kannst du nun selbst prüfen, ob du demnächst mit dem Jobcenter zu tun hast oder wie knapp an HartzIV vorbei du lebst...
[Allein mit der Miete wärst du in jedem Falle Aufstocker]
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #