01-08-2014, 06:44
Ein kurzes Update nach einem Telefonat mit dem Anwalt, der sich um die Wiederaufnahme kümmert.
Nach Durchsicht der letzten beiden Gutachten (Erwerbsminderungsrente und Grad der Behinderung) geht er von verminderter Schuldfähigkeit aus und möchte das Wiederaufnahmeverfahren anstreben, wenn ich ein Attest bringe, dass ich zum Tatzeitpunkt vermindert schuldfähig war.
Es tut sich also auch hier etwas. Ich bin mir nur noch nicht ganz sicher, ob ich tatsächlich auf verminderte Schuldfähigkeit gehen soll, also einen Freispruch aus rechtlichen Gründen, oder auf bestehende Krankheitskosten. Einen Freispruch aus tatsächlichen Gründen.
Alle, die in einem Strafverfahren wegen Verletzung der Unterhaltspflicht stehen, sollten auf jeden Fall auch diese Möglichkeit ins Auge fassen.
lg
Robert
Nach Durchsicht der letzten beiden Gutachten (Erwerbsminderungsrente und Grad der Behinderung) geht er von verminderter Schuldfähigkeit aus und möchte das Wiederaufnahmeverfahren anstreben, wenn ich ein Attest bringe, dass ich zum Tatzeitpunkt vermindert schuldfähig war.
Es tut sich also auch hier etwas. Ich bin mir nur noch nicht ganz sicher, ob ich tatsächlich auf verminderte Schuldfähigkeit gehen soll, also einen Freispruch aus rechtlichen Gründen, oder auf bestehende Krankheitskosten. Einen Freispruch aus tatsächlichen Gründen.
Alle, die in einem Strafverfahren wegen Verletzung der Unterhaltspflicht stehen, sollten auf jeden Fall auch diese Möglichkeit ins Auge fassen.
lg
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.