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Erbe ausschlagen schiefgegangen, 550 EUR Gebühren
#4
(01-08-2014, 10:44)michxo schrieb: Wie läuft sowas den normal ab?

Normal läuft es auch so ab, dass die Erben bzw. die gesetzlichen Vertreter schon selbst darum kümmern müssen, entweder einen Erbschein zu erhalten oder eben die Erbschaft rechtzeitig innerhalb der 6-Wochenfrist auszuschlagen.

Ich nehme 'mal an, es handelte sich um die Oma mütterlicherseits, also die Mutter Deiner Ex. Normalerweise erfahren die nächsten Verwandten oder der Ehepartner bezüglich des Todes durch das Krankenhaus oder die Polizei.

Um alles weitere müssen sie sich selbst kümmern. Da kommt keine Supernanny aus dem Busch gesprungen, um den potentiellen Erben zu sagen, was nun zu tun ist.

In Eurem Fall war es wohl so, dass die gute Oma nichts oder sehr wenig oder sogar nur Schulden hinterlassen hat, so dass es unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten günstiger war, die Erbschaft auszuschlagen bzw. dies für Eure Kinder zu tun. Dazu bedarf es der Unterschrift von beiden Sorgeberechtigten.

Nun ist es so, dass die Ausschlagung beurkundet werden muss (meines Wissens nach muss das beim Amtsgericht oder Notar erfolgen).

Um diese Beurkundung muss man sich ebenfalls selber kümmern, wenn man sie denn machen will. In Eurem Fall hat sich wohl Deine Ex um einen Termin bei Gericht gekümmert, diesen Dir mitgeteilt, wenn auch bezüglich des Ortes wohl nicht so klar, wie Du dies Dir gewünscht hättest.

Anstatt Dich nun selber darum zu kümmern, wo Du genau hinmusst (Anruf beim Amtsgericht hätte alles geklärt), hast Du weiter versucht, die Infos von Deiner Ex zu kriegen, obwohl klar war, dass sie Dir keine weiteren Auskünfte geben wird.

Und weil Du selber nicht in die Puschen gekommen bist, hast Du ihr natürlich eine Steilvorlage gegeben, Dir eins auszuwischen: Sie hat einen einstweiligen Verfügungstermin für die gerichtliche Erzwingung Deiner Zustimmung beantragt und wegen der Eilbedürftigkeit natürlich auch bekommen.

Die Kosten für das Verfahren hast Du verursacht, weil Du die Beurkundung nicht gemacht hast, und deshalb hat man sie Dir dann auferlegt.

Ich weiß jetzt nicht, ob diese Kostenentscheidung isoliert anfechtbar ist. Selbst wenn sie es wäre, hättest Du wohl schlechte Karten, denn die EV der Kindesmutter stimmt ja wohl insoweit, als sie Dir zumindest den Termin ja mitgeteilt hat. Jetzt kann man darüber streiten, ob sie auch verpflichtet gewesen wäre, Dir auch das Zimmer mitzuteilen, oder ob man von Dir erwarten hätte können, das selber in Erfahrung zu bringen.

Von daher hast Du wohl schlechte Karten, die 500 Ocken weggebügelt zu bekommen.
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RE: Amtgericht nervt - von Dzombo - 01-08-2014, 04:42
RE: Amtgericht nervt - von michxo - 01-08-2014, 10:44
RE: Amtgericht nervt - von Theo - 01-08-2014, 15:24

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