01-08-2014, 18:11
Ich würde dem Jugendamt sagen, wann sich das Zeitfenster für eine Elternberatung schließt - schließlich geht die Situation ganz klar zu Lasten des Kindeswohls: Dein Kind hat Anspruch auf verläßlichen Umgang. Manches Jugendamt tut sich mit dem mütterunabhängigem Rechtssubjekt Kind und dessen Rechten schwer. Für mich heißt das, sofern es noch keine sanktionsbewehrte Umgangsvereinbarung gibt, eine solche bei Gericht zum Wohl des Kindes zu beantragen; Gründe hast Du ja - das Zeitfenster des JA geht dann mit dem Termin zu.
Was die Kommunikation zur Mutter angeht: Soweit es sich ausschließlich um Belange des gemeinsamen Kindes handelt und der Stil angemessen ist, nimmst nur Du berechtigte Interessen wahr - da ist kein Raum für Stalking. Ich würde die Mutter auch nicht aus der Verpflichtung zur Kommunikation entlassen: Weil doch immer irgendetwas von der Gegenseite vor Gericht behauptet wird, würde ich sms, Einwurf-Einschreiben und email benutzen - Telefon ist m. E. kritisch, weil "Mißverständnisse" und "Drohungen" auftauchen können, die Du bis zur Behauptung durch die gegnerische Seite noch gar nicht kanntest. Natürlich kann die Mutter Rechtsberatung in Anspruch nehmen: Dann soll sie die Schreiben eben dort hin tragen.
Was die Kommunikation zur Mutter angeht: Soweit es sich ausschließlich um Belange des gemeinsamen Kindes handelt und der Stil angemessen ist, nimmst nur Du berechtigte Interessen wahr - da ist kein Raum für Stalking. Ich würde die Mutter auch nicht aus der Verpflichtung zur Kommunikation entlassen: Weil doch immer irgendetwas von der Gegenseite vor Gericht behauptet wird, würde ich sms, Einwurf-Einschreiben und email benutzen - Telefon ist m. E. kritisch, weil "Mißverständnisse" und "Drohungen" auftauchen können, die Du bis zur Behauptung durch die gegnerische Seite noch gar nicht kanntest. Natürlich kann die Mutter Rechtsberatung in Anspruch nehmen: Dann soll sie die Schreiben eben dort hin tragen.
Wer nicht taktet, wird getaktet...