02-08-2014, 10:32
(02-08-2014, 10:26)p schrieb: Zuständiges Nachlassgericht ist neuerdings nicht mehr nur das im Bezirk des Verstorbenen, sondern auch das des Erbenwohnorts.
Stimmt das ? Was ist in einem Fall, bei dem der Vater einen Erbverzicht gegenüber seinen Eltern erklärt hat, und der im Ausland aufwachsende Sohn, also der Enkel, nach 10 Jahren Ansprüche erhebt?
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