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Erbe ausschlagen schiefgegangen, 550 EUR Gebühren
#6
(02-08-2014, 10:26)p schrieb: Zuständiges Nachlassgericht ist neuerdings nicht mehr nur das im Bezirk des Verstorbenen, sondern auch das des Erbenwohnorts.

Stimmt das ? Was ist in einem Fall, bei dem der Vater einen Erbverzicht gegenüber seinen Eltern erklärt hat, und der im Ausland aufwachsende Sohn, also der Enkel, nach 10 Jahren Ansprüche erhebt?
https://t.me/GenderFukc
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RE: Amtgericht nervt - von Dzombo - 01-08-2014, 04:42
RE: Amtgericht nervt - von michxo - 01-08-2014, 10:44
RE: Amtgericht nervt - von Theo - 01-08-2014, 15:24
RE: Erbe ausschlagen schiefgegangen, 550 EUR Gebühren - von Petrus - 02-08-2014, 10:32

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