02-08-2014, 10:50
(02-08-2014, 10:26)p schrieb: Verschoben und nichtssagenden Betreff angepasst.
Das Erbe schlägt man beim Nachlassgericht aus, indem man dies dort zu Protokoll gibt, dort beurkundet oder eben über einen Notar. Aber das ist Schwachsinn, der gibt es auch nur an das Nachlassgericht weiter und schreibt noch eine eigene Kostennote.
Das habe ich vor 10 Jahren bei dem Nachlass von meinem alten Herrn so gemacht, das wir uns mit einigen Verwandten vor dem Gericht getroffen und gemeinsam den Verzicht auf das Erbe erklärt haben. Dafür ist nur einmalig die Schreibgebühr von damals 20 Euro angefallen. Die Rechtspflegerin mußte eben nur ein paar Namen mehr aufschreiben. Im Ergebnis hatten wir dann weniger als 5 Euro Kosten pro erbberechtigter Person.
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Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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