02-08-2014, 14:57
Hallo liebe Forenmitglieder - liebe Experten!
Nun, nach langer Zeit habe ich ein Schreiben de JA bekommen. Mit der KM habe ich keinerlei Kontakt mehr. Allerdings auch nicht mit meinem Sohn (habe überhaupt keinen Überblick über das komplette Leben von Ihm...)
Meine Frage nun mal wieder: ist der Brief des JA so rechtlich? Habe ich denn überhaupt die Möglichkeit Informationen über das ,,Leben" meines Sohnes anzufordern? Ich werde mir wohl nächste Woche einen Termin beim RA machen - denn mit dem JA werde ich nicht in irgendeiner Form kommunizieren. Hierzu vielleicht noch eine Frage, wenn ich mir einen RA nehme, muss dann auch mein Sohn einen RA sich nehmen oder läuft das dann weiterhin alles über das JA?
Vielen Dank schon mal an alle die mir schreiben werden!!
Sehr geehrter Herr XXX,
nachdem Ihr Sohn das 18. Lebensjahr vollendet hat, kann er soweit er sich noch in Ausbildung befindet und das 21. Lebensjahr noch nicht erreichbar von uns in der Unterhaltssache beraten und unterstützen lassen.
Damit seine Mutter weiterhin tätig werden kann, hat er diese mit Vollmacht ermächtigt seine Interessen wahrzunehmen. Damit hat das Jugendamt die Aufgaben nach § 18 Sozialgesetzbuch, Teil VIII tätig zu werden.
Ihr Sohn besucht weiterhin die Integrierte Gesamtschule XXX und zwar bis voraus-sichtlich 31.03.2015. Eine erneute Schulbescheinigung können Sie Anfang des nächsten Schuljahres erhalten.
Durch den Besuch einer allgemeinbildenden Schule gilt Ihr Sohn als privilegierter Volljähriger, sodass die Unterhaltspflichtigen einen Selbstbehalt von 1000€ haben. Das Einkommen der Mutter liegt un-terhalb des Selbstbehalts (siehe Kopie der Gehaltsabrechnung), sodass sich der Unterhalt ausschlielich nach Ihrem Einkommen richtet.
Um den zu zahlenden Unterhalt ermitteln zu können, bedarf es einer aktuellen Einkommensüberprüfung. Bitte reichen Sie uns daher Ihre Gehaltsabrechnungen der letzten 6 Monate, sowie den Steuer-bescheid für 2013 ein. Das dann ermittelte unterhaltsrechtlich relevante Einkommen führt dann zur entsprechenden Einstufung in die Düsseldorfer Tabelle. Anzurechnen ist dann das volle Kindergeld.
Was Einkommen und Vermögen Ihres Sohnes betrifft, so haben wir die Auskunft erhalten, dass es eine Schenkung der Oma zur Geburt mit einem Betrag von 1400 € gibt, die für den Führerschein ein-gesetzt wird. Außerdem eine Ausbildungsversicherung die mit dem 21. Lebensjahr ausgezahlt würde.
Vermögen das zur Deckung des Unterhaltsbedarfs einzusetzen wäre ist demnach nicht vorhanden. Ob die Ausbildungsversicherung später heranzuziehen ist, müsste dann sicher noch geklärt werden und ist sicherlich auch von den näheren Umständen abhängig. (in welcher Höhe wird diese gezahlt? wer hat die Prämien gezahlt? usw.)
Da Ihr Sohn dringend auf Unterhaltszahlungen angewiesen ist und um Rückstände zu vermeiden bitten wir Sie monatlich mindestens den Mindestunterhalt von 304 € zu zahlen. Kindergeld ist dabei bereits voll in Abzug gebracht worden.
Sollten Sie zur Klärung noch offener Fragen ein persönliches Gespräch wünschen, bitten wir Sie mit uns telefonisch einen Termin zu vereinbaren.
Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag
Nun, nach langer Zeit habe ich ein Schreiben de JA bekommen. Mit der KM habe ich keinerlei Kontakt mehr. Allerdings auch nicht mit meinem Sohn (habe überhaupt keinen Überblick über das komplette Leben von Ihm...)
Meine Frage nun mal wieder: ist der Brief des JA so rechtlich? Habe ich denn überhaupt die Möglichkeit Informationen über das ,,Leben" meines Sohnes anzufordern? Ich werde mir wohl nächste Woche einen Termin beim RA machen - denn mit dem JA werde ich nicht in irgendeiner Form kommunizieren. Hierzu vielleicht noch eine Frage, wenn ich mir einen RA nehme, muss dann auch mein Sohn einen RA sich nehmen oder läuft das dann weiterhin alles über das JA?
Vielen Dank schon mal an alle die mir schreiben werden!!
Sehr geehrter Herr XXX,
nachdem Ihr Sohn das 18. Lebensjahr vollendet hat, kann er soweit er sich noch in Ausbildung befindet und das 21. Lebensjahr noch nicht erreichbar von uns in der Unterhaltssache beraten und unterstützen lassen.
Damit seine Mutter weiterhin tätig werden kann, hat er diese mit Vollmacht ermächtigt seine Interessen wahrzunehmen. Damit hat das Jugendamt die Aufgaben nach § 18 Sozialgesetzbuch, Teil VIII tätig zu werden.
Ihr Sohn besucht weiterhin die Integrierte Gesamtschule XXX und zwar bis voraus-sichtlich 31.03.2015. Eine erneute Schulbescheinigung können Sie Anfang des nächsten Schuljahres erhalten.
Durch den Besuch einer allgemeinbildenden Schule gilt Ihr Sohn als privilegierter Volljähriger, sodass die Unterhaltspflichtigen einen Selbstbehalt von 1000€ haben. Das Einkommen der Mutter liegt un-terhalb des Selbstbehalts (siehe Kopie der Gehaltsabrechnung), sodass sich der Unterhalt ausschlielich nach Ihrem Einkommen richtet.
Um den zu zahlenden Unterhalt ermitteln zu können, bedarf es einer aktuellen Einkommensüberprüfung. Bitte reichen Sie uns daher Ihre Gehaltsabrechnungen der letzten 6 Monate, sowie den Steuer-bescheid für 2013 ein. Das dann ermittelte unterhaltsrechtlich relevante Einkommen führt dann zur entsprechenden Einstufung in die Düsseldorfer Tabelle. Anzurechnen ist dann das volle Kindergeld.
Was Einkommen und Vermögen Ihres Sohnes betrifft, so haben wir die Auskunft erhalten, dass es eine Schenkung der Oma zur Geburt mit einem Betrag von 1400 € gibt, die für den Führerschein ein-gesetzt wird. Außerdem eine Ausbildungsversicherung die mit dem 21. Lebensjahr ausgezahlt würde.
Vermögen das zur Deckung des Unterhaltsbedarfs einzusetzen wäre ist demnach nicht vorhanden. Ob die Ausbildungsversicherung später heranzuziehen ist, müsste dann sicher noch geklärt werden und ist sicherlich auch von den näheren Umständen abhängig. (in welcher Höhe wird diese gezahlt? wer hat die Prämien gezahlt? usw.)
Da Ihr Sohn dringend auf Unterhaltszahlungen angewiesen ist und um Rückstände zu vermeiden bitten wir Sie monatlich mindestens den Mindestunterhalt von 304 € zu zahlen. Kindergeld ist dabei bereits voll in Abzug gebracht worden.
Sollten Sie zur Klärung noch offener Fragen ein persönliches Gespräch wünschen, bitten wir Sie mit uns telefonisch einen Termin zu vereinbaren.
Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag