03-08-2014, 07:30
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03-08-2014, 07:38 von gleichgesinnter.)
Zitat:Wenn du unerreichbar auswanderst, dann kann dir die Vaterschaft trotzdem angehängt werden, ob du es nun bist oder nicht.
Das ist so nicht ganz richtig!
Die Vaterschaft bzw. der Vaterschaftsprozess muss eigentlich bei unbekannten Aufenthalt des Putativvaters solange ausgesetzt werden, bis man ihm habhaft wird.
Es ist sonst fuer jede Mutter moeglich, einen Mann als (deutschen) Vater anzugeben, der sich fuer einige Zeit im Ausland aufhaelt, z.B. aus beruflichen Gruenden. Sie braucht nur einige Zeit im Internet recherchieren.
Wenn das gericht diesen nun einfach zum Vater in Abwesenheit macht, kann dieser sich nicht wehren. Ich habe noch keinen Fall gesehen oder gehoert, wo ein Mann ohne Abstammungsgutachten zum Vater erklaert wurde.
Genau deswegen wurde bei mir das Verfahren 4 Jahre auf ruhend gestellt und ich wurde, weil ich eben nicht in Deutschland wohnhaft war und unbekannt verzogen, nicht zum Vater in Abwesenheit erklaert!
Auch als ich mich, nachdem man mich gefunden hatte, weigerte, den Test zu machen, wurde ich nicht durch meine Verweigerung zum vater durch das Gericht erklaert.
Also, ist der Angeklagte Putativvater nicht erreichbar und/oder unbekannt verzogen, wird das gerichtliche Abstammungsgutachten auf ruhend gestellt!
Rechtsanwalt Kai-Uwe Dannheisser
Zitat:Wenn Sie sich dem Feststellungsverfahren nicht stellen, kann - unabhängig von der Frage, wann Sie der Kindesmutter beigewohnt haben und somit eine gesetzliche Vermutung Ihrer Vaterschaft besteht - eventuell durch geeignete Beweismittel (Haarproben, DNA etc.). die Vaterschaft auch in Ihrer Abwesenheit festgestellt werden oder das Verfahren solange ausgesetzt werden, bis Sie persönlich anwesend sind und an dann die erforderlichen Beweise erhoben werden können.
Quelle: http://www.frag-einen-anwalt.de/Vatersch...32382.html
gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum