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Unterhalt wenn Kind 18 geworden ist
#60
Du bist immer noch im Dienermodus, der uns Vätern mit Gewalt aufgezwungen wird. Ab 18 hat aber das erwachsene Kind zu fordern und vorzulegen. Keine Nanny mehr, die ihm die Windeln nachträgt. Die Auskünfte, die dazugehörigen Nachweise, die Forderungen und schliesslich die Kontonummer muss es vorlegen, wenn es Unterhalt will. Wenn nicht - sein Problem, nicht deins.

Verehrtes Frl. Jugendamt,

ihr Schreiben vom X.X.XXXX habe ich erhalten. Bedauerlich, dass mein volljähriger selbstverantwortlicher Sohn nicht in der Lage ist, selbst zu schreiben und bedauerlich, dass ihrem Schreiben wesentliche Informationen fehlen, ohne die ein Unterhaltsanspruch nicht begründet werden kann.

Bedauerlich, dass sie doch täglich massenhaft Briefe im Namen von Kindern versenden mit weitreichenden Auskunftsforderungen an Unterhaltspflichtige und gleichzeitig in ihrem Schreiben an mich nicht einmal dem Mindestunfang einer unterhaltsrechtlichen Auskunft genügen. Um die Haftungsquote zwischen den Eltern festzustellen, sind selbstverständlich Nachweise über das gesamte Einkommen des anderen Elternteils nötig, nicht nur eine einzelne Gehaltsabrechnung einer Tätigkeit. Bitte halten sie sich an ihren eigenen Standard-Fragebogen zur Einkommenermittlung.

Bedauerlich ist ferner ihre Fehlmeinung zum Kindergeld, das ab Volljährigkeit selbstverständlich nicht mehr automatisch die Mutter, sondern der Elternteil zu Händen des Kindes erhält, der mehr Unterhalt bezahlt. Sie selbst schreiben, dass dies nicht die Mutter sein wird.

Bedauerlich, dass sie es sogar versäumt haben, mir die Bankverbindung des Kindes mitzuteilen. Soll ich ihm den Unterhalt etwa in bar vorbeibringen?

Mich verwundert ferner ihr Satz von einer Vollmacht der Kindes an die Mutter. Sie werden mir doch nicht erzählen wollen, dass der unterhaltsberechtigte Volljährige seiner unterhaltspflichtigen Mutter eine Vollmacht in Unterhaltsangelegenheiten erteilt hat? Der Gläubiger überlässt einem Schuldner zu Lasten des anderen Schuldners eine Vollmacht? Sollten sie so einen Rat erteilt haben, wäre das aufgrund des eindeutigen Interessenkonflikts grob sittenwidrig und nachgerade kriminell.

In tiefer Trauer

Ihr Pasta al Tonno
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Unterhalt wenn Kind 18 geworden ist - von TONO - 12-06-2014, 22:59
RE: Unterhalt wenn Kind 18 geworden ist - von blue - 13-06-2014, 16:04
RE: Unterhalt wenn Kind 18 geworden ist - von the notorious iglu - 13-06-2014, 09:46
RE: Unterhalt wenn Kind 18 geworden ist - von Nappo - 13-06-2014, 11:43
RE: Unterhalt wenn Kind 18 geworden ist - von blue - 27-06-2014, 19:39
RE: Unterhalt wenn Kind 18 geworden ist - von the notorious iglu - 27-06-2014, 18:59
RE: Unterhalt wenn Kind 18 geworden ist - von Nappo - 27-06-2014, 19:01
RE: Unterhalt wenn Kind 18 geworden ist - von the notorious iglu - 28-06-2014, 23:00
RE: Unterhalt wenn Kind 18 geworden ist - von the notorious iglu - 01-07-2014, 21:16
RE: Unterhalt wenn Kind 18 geworden ist - von the notorious iglu - 01-07-2014, 21:52
RE: Unterhalt wenn Kind 18 geworden ist - von p__ - 04-08-2014, 12:15

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