04-08-2014, 17:32
So Kurzurlaub vorbei.
Und hier nun ein Auszug aus dem Schreiben der Rechtsanwaltskammer.
" Die Abteilung I A der Rechtsanwaltskammer ......... hat entschieden, dass das Beschwerdeverfahren eingestellt wird. Der Umstand, das Herr RA .... verschiedene Gläubiger wegen verschiedener Angelegenheiten Ihnen gegenüber anwaltlich vertritt, stellt keinen Interessenkonflikt dar. Es ist auch kein Ansatzpunkt dafür zu sehen, das ein Fall des Pareiverrates gemäß § 356 StGB vorliegen könnte.
Die Angelegenheit ist damitabgeschlossen.
mit freundlichen Grüßen
......."
Für sie mag die Angelegenheit abgeschlossen sein für mich allerdings noch nicht!!
Und hier nun ein Auszug aus dem Schreiben der Rechtsanwaltskammer.
" Die Abteilung I A der Rechtsanwaltskammer ......... hat entschieden, dass das Beschwerdeverfahren eingestellt wird. Der Umstand, das Herr RA .... verschiedene Gläubiger wegen verschiedener Angelegenheiten Ihnen gegenüber anwaltlich vertritt, stellt keinen Interessenkonflikt dar. Es ist auch kein Ansatzpunkt dafür zu sehen, das ein Fall des Pareiverrates gemäß § 356 StGB vorliegen könnte.
Die Angelegenheit ist damitabgeschlossen.
mit freundlichen Grüßen
......."
Für sie mag die Angelegenheit abgeschlossen sein für mich allerdings noch nicht!!