15-05-2009, 12:52
So ganz klar ist mir das noch nicht. In der Trennungsfaq steht "Das volljährige Kind hat nur einen Rechtsanspruch auf Unterhalt, sofern es eine Ausbildung oder ein Studium macht sowie für Überbrückungszeiten von allerhöchstens vier Monaten. Es muss in der Wartezeit bis zur Aufnahme in eine weiterführende Schule seinen notwendigen Lebensbedarf durch Aufnahme einer Erwerbstätigkeit selbst decken"
Heisst das, das nach dem Zivieldienst 4 Monate noch gezahlt wird und dann nicht mehr ?
Gruß
Schwerter
Heisst das, das nach dem Zivieldienst 4 Monate noch gezahlt wird und dann nicht mehr ?
Gruß
Schwerter