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Unterhalt für angehende Studentin
#11
(05-08-2014, 20:12)masku schrieb: Und ist es richtig, dass eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit der Eltern
mit Ende der schulischen Ausbildung (Beginn des Studiums) erlischt?
Nein! Eine Ausbildung oder/und ein Studium können sich Kinder schon leisten!
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Nachrichten in diesem Thema
Unterhalt für angehende Studentin - von masku - 05-08-2014, 16:43
RE: Unterhalt für angehende Studentin - von blue - 05-08-2014, 19:30
RE: Unterhalt für angehende Studentin - von blue - 05-08-2014, 20:20

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