06-08-2014, 15:45
(01-08-2014, 15:43)raid schrieb: In der Tat ist es so, dass sie ein Gewaltschutzverfahren initiieren kann, wenn Du versuchst mit ihr zu kommunizieren, obschon sie das nicht möchte.
Ist das rechtlich so? Von der Sache her, ist meine Kommunikation einwandfrei gewaltfrei. Rosenberg hätte seine Freude an meinen E-Mails.
(01-08-2014, 15:43)raid schrieb: Notfalls behauptet sie halt, dass sie große Angst vor Dir hat.
Vielleicht ruft sie auch einfach während der Nacht die Polizei und erzählt, dass Du an ihrer Haustüre gerüttelt hast.
Das gab es alles schon. Psychiater haben bescheinigt, dass sie keinen Wert auf die Klärung von Vorwürfen legt, die sie erhebt. Ein OLG hat ihr aufgetragen, ihre Ängste zu therapieren. Und ich habe wegen fortwährenden Falschanschuldigungen eine Unterlassungsklage erwogen.
Man wird ihr nicht mehr glauben, wenn sie Übergriffe einfach so behauptet. Was nicht bedeutet, dass sie versöhnlich gestimmt ist.
(01-08-2014, 18:11)wackelpudding schrieb: Für mich heißt das, sofern es noch keine sanktionsbewehrte Umgangsvereinbarung gibt, eine solche bei Gericht zum Wohl des Kindes zu beantragen
Umgangsbeschluss gibt es. Es gab auch schon Ordnungsmittel und Umgangspflegschaften.
(01-08-2014, 18:11)wackelpudding schrieb: Was die Kommunikation zur Mutter angeht: Soweit es sich ausschließlich um Belange des gemeinsamen Kindes handelt und der Stil angemessen ist, nimmst nur Du berechtigte Interessen wahr - da ist kein Raum für Stalking. Ich würde die Mutter auch nicht aus der Verpflichtung zur Kommunikation entlassen
Das sehe ich auch so.