06-08-2014, 22:29
Muss hier einen neuen thread aufmachen....mir scheint dass für dieses Thema fast schon ein eigenes Forum zu füllen wäre...
Aber jetzt zum Thema:
Mein jüngstes Erzeugnis ist jetzt im Juni endlich 18 geworden und hat nun auch (mit 3 jähriger Verspätung) einen Hauptschulabschluss hingelegt (Notenschnitt etwa 3). Der gegen mich bestehende Unterhaltstitel ist im Juni abgelaufen, somit sind jetzt beide Elternteile unterhaltspflichtig. Mutti ist selbständig und verdient natürlich fast gar nix (möglicherweise hat sie zuviel beim Leutnant Dino gelernt?).
Der Nachwuchs hat schon viele Bewerbungen geschrieben aber natürlich nur Absagen erhalten. Ich habe schon Diskussionen mit meinem Nachwuchs geführt und ihm versucht verständlich zu machen daß mit diesen Grundvoraussetzungen (also für den Hauptschulabschluß 3 jahre länger benötigt als normal) es sich schwierig gestaltet überhaupt was zu finden. Ich bin auch nicht mehr bereit ihn weiter zu alimentieren um z.B. jetzt nochmal 2 Jahre zur Schule zu gehen um ne mittlere Reife zu machen.
Soweit ich verstanden habe unterliege ich keiner gesteigerten Erwerbsobliegenheit mehr sobald Kind 18 ist und die allgemeine Schulausbildung abgeschlossen ist. Beides ist in meinem Fall gegeben.
Für den August habe ich ihm noch Unterhalt überwiesen (er lebt im Haus seiner Mutter). Ich habe vor ab September die Zahlungen einzustellen und abzuwarten ob entsprechende Forderungen gestellt werden.
Frage an das Forum: sind euch Fälle bekannt in welchen trotz der oben genannten Randbedingungen eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit besteht?
Entsprechend würde ich dann weitere Schritte planen...
Grüße vom Zahlmeister (welcher hoffentlich bald einen anderen Nick wählen kann).
Aber jetzt zum Thema:
Mein jüngstes Erzeugnis ist jetzt im Juni endlich 18 geworden und hat nun auch (mit 3 jähriger Verspätung) einen Hauptschulabschluss hingelegt (Notenschnitt etwa 3). Der gegen mich bestehende Unterhaltstitel ist im Juni abgelaufen, somit sind jetzt beide Elternteile unterhaltspflichtig. Mutti ist selbständig und verdient natürlich fast gar nix (möglicherweise hat sie zuviel beim Leutnant Dino gelernt?).
Der Nachwuchs hat schon viele Bewerbungen geschrieben aber natürlich nur Absagen erhalten. Ich habe schon Diskussionen mit meinem Nachwuchs geführt und ihm versucht verständlich zu machen daß mit diesen Grundvoraussetzungen (also für den Hauptschulabschluß 3 jahre länger benötigt als normal) es sich schwierig gestaltet überhaupt was zu finden. Ich bin auch nicht mehr bereit ihn weiter zu alimentieren um z.B. jetzt nochmal 2 Jahre zur Schule zu gehen um ne mittlere Reife zu machen.
Soweit ich verstanden habe unterliege ich keiner gesteigerten Erwerbsobliegenheit mehr sobald Kind 18 ist und die allgemeine Schulausbildung abgeschlossen ist. Beides ist in meinem Fall gegeben.
Für den August habe ich ihm noch Unterhalt überwiesen (er lebt im Haus seiner Mutter). Ich habe vor ab September die Zahlungen einzustellen und abzuwarten ob entsprechende Forderungen gestellt werden.
Frage an das Forum: sind euch Fälle bekannt in welchen trotz der oben genannten Randbedingungen eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit besteht?
Entsprechend würde ich dann weitere Schritte planen...
Grüße vom Zahlmeister (welcher hoffentlich bald einen anderen Nick wählen kann).