07-08-2014, 10:11
Leider kommt eine Privilegierung in Frage, solange sich das Kind in der allgemeinen Schulausbildung befindet, nicht nur bis es eine Schule abgeschlossen hat. Es kann sich also durchaus bei einer Realschule anmelden und die Eltern sind damit unterhaltspflichtig. In deinem Fall wäre dann besonderen Wert auf Vorlage der Schulbescheidnigungen und Zeugnisse zu legen, wenn das Kind nämlich Fehlzeiten hat oder versagt könnten die Eltern früher als gedacht wieder aus der Unterhaltspflicht rauskommen.
Vielleicht kommt auch etwas anderes als Realschule in Frage. Besuch eines Bildungsgangs an einer Berufsbildenden Schule zum Beispiel.
Vielleicht kommt auch etwas anderes als Realschule in Frage. Besuch eines Bildungsgangs an einer Berufsbildenden Schule zum Beispiel.