07-08-2014, 11:01
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07-08-2014, 11:07 von Zahlmeister.)
Vielen Dank an P für die Hinweise.
Ich habe schon befürchtet daß mich die "gesteigerte Erwerbsobliegenheit" irgendwann nochmal erwischen wird....
Das mit den Bewerbungen schreiben, Jobvermittlung, Angebote von Ferienbeschäftigungen etc. habe ich schon zur Genüge exerziert. Leider ist beim Nachwuchs überhaupt keine Bereitschaft zu erkennen irgendwas zu tun. Deshalb habe ich auch keine Lust mehr weiterhin die Geldbörse zu öffnen.
Da ich nur noch wenige Jahre bis zur Rente zu arbeiten habe (bekomme bereits eine Rente wegen Erwerbsminderung) könnte ich auch beim Eintreffen des ersten Auskunftersuchens meinen regelmässigen Wohnsitz nach Spanien verlegen und mich in D von meinem Arbeitgeber für die Phase des Rentenbezuges von der Arbeit freistellen lassen. In Spanien existiert meines Wissens nach keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit ggü. Volljährigen....
Bitte klärt mich auf falls ich auf dem Holzweg bin mit meiner Vermutung...
viele Grüße vom Zahlmeister
Ich habe schon befürchtet daß mich die "gesteigerte Erwerbsobliegenheit" irgendwann nochmal erwischen wird....
Das mit den Bewerbungen schreiben, Jobvermittlung, Angebote von Ferienbeschäftigungen etc. habe ich schon zur Genüge exerziert. Leider ist beim Nachwuchs überhaupt keine Bereitschaft zu erkennen irgendwas zu tun. Deshalb habe ich auch keine Lust mehr weiterhin die Geldbörse zu öffnen.
Da ich nur noch wenige Jahre bis zur Rente zu arbeiten habe (bekomme bereits eine Rente wegen Erwerbsminderung) könnte ich auch beim Eintreffen des ersten Auskunftersuchens meinen regelmässigen Wohnsitz nach Spanien verlegen und mich in D von meinem Arbeitgeber für die Phase des Rentenbezuges von der Arbeit freistellen lassen. In Spanien existiert meines Wissens nach keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit ggü. Volljährigen....
Bitte klärt mich auf falls ich auf dem Holzweg bin mit meiner Vermutung...
viele Grüße vom Zahlmeister