07-08-2014, 11:47
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07-08-2014, 11:47 von Camper1955.)
(06-08-2014, 09:58)Spikywahn schrieb: zumal dem Gericht schon ein positiver Test eines anderen Herrn vorliegt und die Dame auch schon Verkehr mit anderen Männern bei der Verhandlung zugegeben hat....
Das verstehe ich jetzt auch nicht, wie mein Vorschreiber.
Wenn ein anderer schon durch ein Abstammungsgutachten als Vater festgestellt wurde, dann müsstest Du ein eineiiger Zwilling sein, wenn Deine DNA dieselben Merkmale aufweist. Selbst wenn der Erzeuger nur Dein Bruder ist, ergibt sich schon eine ganz andere DNA.
Warum hast Du also Angst vor einem Vaterschaftstest?
Und wie ich schon gesagt habe. Wir befinden uns hier im Zivilrecht. Wenn das Gericht Deine Vaterschaft, auch ohne Vaterschaftstest, feststellt, dann kannst Du Dich ohne weiteres mit einem negativen Vaterschaftstest dagegen wehren.
Das wäre aber schon ganz am Anfang des Prozesses möglich gewesen. Nicht erst, wenn das Gericht eine Entscheidung verkündet hat.
lg
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.