07-08-2014, 12:53
Moin,
Die Mutter ist schon nach BGB § 1684 zur Sicherstellung des Umgangs zur Kommunikation mit Dir verpflichtet - erst recht, wenn Sie Ausfälle zu verantworten hat.
Gab es Strafanzeigen ?
Möchtest Du das mal näher darstellen ?
Du solltest mal über einen ABR-Antrag nachdenken.
Wie läuft aktuell der Umgang - wie viele Ausfälle gab es denn überhaupt ?
(01-08-2014, 12:55)Fin schrieb: um eine anstehende Elternberatung nicht zu gefährden.Wann genau soll diese denn beginnen ?
(01-08-2014, 12:55)Fin schrieb: Oder ist es ratsam, die Mutter in die Verantwortung zu nehmen, direkt mit mir zu kommunizieren?Selbstverständlich !
Die Mutter ist schon nach BGB § 1684 zur Sicherstellung des Umgangs zur Kommunikation mit Dir verpflichtet - erst recht, wenn Sie Ausfälle zu verantworten hat.
(06-08-2014, 15:45)Fin schrieb: Und ich habe wegen fortwährenden Falschanschuldigungen eine Unterlassungsklage erwogen.Fortwährende Falschanschuldigungen !? (kenne ich selbst ...)
Gab es Strafanzeigen ?
Möchtest Du das mal näher darstellen ?
(06-08-2014, 15:45)Fin schrieb: Man wird ihr nicht mehr glauben, wenn sie Übergriffe einfach so behauptet.Falls das wirklich so sein sollte - ist das sehr gut für Dich und setzt Dich in eine Position, die zukünftige Erfolgaussichten bzgl. ABR bzw. SR eröffnen könnte.
(06-08-2014, 15:45)Fin schrieb: Umgangsbeschluss gibt es. Es gab auch schon Ordnungsmittel und Umgangspflegschaften.Wie oft soll sich das denn noch wiederholen ?
Du solltest mal über einen ABR-Antrag nachdenken.
Wie läuft aktuell der Umgang - wie viele Ausfälle gab es denn überhaupt ?
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel