07-08-2014, 16:12
Private Träger sind in der Gestaltung der Regeln für die Schulgeldberechnung ziemlich frei. In diesem Fall käme es wohl darauf an, wie Familieneinkommen an dieser Schule bei Ein-Elter-Familien definiert ist.
Der Besuch einer Privatschule muß sachlich geboten sein, wenn ein Mehrbedarf entstehen soll. Dies ist bei Grundschulen regelmäßig nicht der Fall, wenn ein staatliches Schulangebot vorhanden ist. Hast du dem Privatschulbesuch nicht zugestimmt, wird die Mutter die Kosten mMn allein tragen müssen.
Der Besuch einer Privatschule muß sachlich geboten sein, wenn ein Mehrbedarf entstehen soll. Dies ist bei Grundschulen regelmäßig nicht der Fall, wenn ein staatliches Schulangebot vorhanden ist. Hast du dem Privatschulbesuch nicht zugestimmt, wird die Mutter die Kosten mMn allein tragen müssen.
Wer nicht taktet, wird getaktet...