07-08-2014, 18:23
(07-08-2014, 17:26)masku schrieb: Das heisst für mich: Titel, den ich durch Abänderungsklage aus der Welt schaffen muss,
wenn mir alle Unterlagen meiner Tochter vorliegen.
Umgekehrt wird ein Schuh draus:
Du muß jetzt auf Abänderung klagen UND DANN muß das Töchterchen beweisen, warum es noch unterhaltsberechtigt sein soll.
Simon II