07-08-2014, 18:26
(07-08-2014, 18:20)Simon ii schrieb: Wer ohne triftigen Grund wie schwere Krankheit etc. drei Jahre länger als normal für die Hauptschule braucht, zeigt in aller Deutlichkeit, daß er nicht die geistige Reife für einen Realschulabschluß hat.
Das muss ein Richter so sehen und daran habe ich gewichtige Zweifel.
Und selbst wenn er es so sieht: Auch mit 18 besteht nach der Hauptschule Berufsschulpflicht. Dann geht er halt nicht auf die Realschule, sondern muss ins Berufsvorbereitungsjahr. Auch dafür kann er Unterhalt verlangen.