07-08-2014, 18:30
(07-08-2014, 18:26)p schrieb: Das muss ein Richter so sehen und daran habe ich gewichtige Zweifel.
Ist Dir unbenommen!
Ich würde es auf einen Versuch ankommen lassen.
(07-08-2014, 18:26)p schrieb: Und selbst wenn er es so sieht: Auch mit 18 besteht nach der Hauptschule Berufsschulpflicht. Dann geht er halt nicht auf die Realschule, sondern muss ins Berufsvorbereitungsjahr. Auch dafür kann er Unterhalt verlangen.
Der übliche Weg nach der Hauptschule ist die Lehre!
In der Lehre verdient er in aller Regel selbst Geld. Damit ist der Vater entweder ganz oder zumindest teilweise aus dem Unterhalt draußen.
Simon II