07-08-2014, 21:36
Wenn er keinen Unterhalt verlangt, ist die ganze Diskussion unnötig. Ich habe Zahlmeister aber so verstanden, dass er die grundsätzlichen rechtlichen Verhältnisse wissen will, die bei Verlängerung der Schulzeit eintreten.
Einen Vorschlag, dass er hier und heute einfach so weiterzahlen soll gab es ohnehin nicht. Die Geschichte nimmt ihren ganz normalen Gang. Der Unterhaltsberechtigte muss eine Einkommensauskunft verlangen, die Verhältnisse des anderen Elternteils vorlegen, man einigt sich oder der Berechtigte klagt, beantragt dazu Verfahrenskostenhilfe.
Einen Vorschlag, dass er hier und heute einfach so weiterzahlen soll gab es ohnehin nicht. Die Geschichte nimmt ihren ganz normalen Gang. Der Unterhaltsberechtigte muss eine Einkommensauskunft verlangen, die Verhältnisse des anderen Elternteils vorlegen, man einigt sich oder der Berechtigte klagt, beantragt dazu Verfahrenskostenhilfe.