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kindesmisshandlung der ex zulässig
#3
der bei mir wohnende 4-jährige: morgens milch, brötchen, ei, bißchen kuchen und dann obst - mittags: reis, gemüse, fleisch oder suppe oder nudeln - abends: reis und suppe, brot, fleisch oder bratwurst. tagsüber gibts obst, mangoshake. wenn wir auf dem thaimarkt sind dann erstmal einen erdbeershake. pudding mit frischer orange. obstsalat gibts auch oft. ich kanns nicht aufzählen, weil bei uns 2 frauen kochen und da mangelt es nie an frischer nahrung. bei uns gibts nix aus der tüte. der kleine ist schlank und drahtig, rennt gerne, kommt auch gerne mit mir spazieren mit dem hund (fürs jugendamt: mein hund ist ein bullterrier und kein pitbull, ihr deppen). klimpert schon auf den computer rum, zeichnet auf dem computer. seine lieblingsworte sind gerade: NEIN oder was machst du oder ich will.

thailand ist vielleicht nicht der maßstab und vergleichbar. deutschland ist da viel besser, nach dem jugendamt und dem gericht jedenfalls.

unsere küchenfeen
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RE: kindesmisshandlung der ex zulässig - von Exilierter - 15-05-2009, 15:48
RE: kindesmisshandlung der ex zulässig - von blue - 15-05-2009, 18:37
RE: kindesmisshandlung der ex zulässig - von karlma - 15-05-2009, 17:56
RE: kindesmisshandlung der ex zulässig - von Exilierter - 16-05-2009, 01:29

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