10-08-2014, 03:21
(08-08-2014, 20:34)blue schrieb:(08-08-2014, 20:15)Camper1955 schrieb: Daher stimmt der Versorgungsausgleich nicht mehr, wenn die Ehe vor 01.07.2014 geschieden wurde.Wichtiger Nebensatz:
"und bei denen in der Ehe Kinder vor 1992 geboren worden sind"
Trifft auf mich und unsere 3 Kiddis voll zu.
gesch. 1995
Kinder geboren 1984, 1987 und 1991
Werde wohl wieder das Familiengericht beschäftigen müssen.
Sollte Anwaltspflicht bestehen, dann wird ihn das freuen.
Das sind immerhin 171 €, die mir mehr an Rente zustehen.
So die Rechnung im Beck-Blog hier
http://blog.beck.de/2014/08/04/wollen-si...ude-machen
lg
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.