10-08-2014, 12:32
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10-08-2014, 12:36 von Zahlmeister.)
Das Jugendamt darf ab 18. LJ nur beraten und unterstützen, egal ob es die Mutter oder den jungen Erwachsenen betrifft.
Ich würde ggü. dem Jugendamt gar keine Unterlagen rausrücken. Erstmal die aktuelle Schulbescheinigung abwarten. Sobald diese vorliegt einen Termin mit dem Jugendamtsmenschen machen und die Sache nochmal im Gespräch versuchen zu klären. Auch während des Gesprächs natürlich keine Unterlagen rausgeben.
Und weise den Bearbeiter gleich darauf hin daß die Mutter auch einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit unterliegt falls das Kind noch in der allgemeinen Schulausbildung steckt. Mit Gehaltsabrechnungen unter dem Selbstbehalt brauchst Du Dich nicht abspeisen zu lassen, die kann sich die Mutter sonstwo hinstecken.
Ich würde ggü. dem Jugendamt gar keine Unterlagen rausrücken. Erstmal die aktuelle Schulbescheinigung abwarten. Sobald diese vorliegt einen Termin mit dem Jugendamtsmenschen machen und die Sache nochmal im Gespräch versuchen zu klären. Auch während des Gesprächs natürlich keine Unterlagen rausgeben.
Und weise den Bearbeiter gleich darauf hin daß die Mutter auch einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit unterliegt falls das Kind noch in der allgemeinen Schulausbildung steckt. Mit Gehaltsabrechnungen unter dem Selbstbehalt brauchst Du Dich nicht abspeisen zu lassen, die kann sich die Mutter sonstwo hinstecken.