10-08-2014, 15:45
Jetzt nochmal für mein persönliches Verständnis: Das Kind sieht sich nicht selbst in der Lage den Unterhalt auszurechnen, völlig normal erstmal. Es kann jemanden beauftragen, dies zu tun. Das kann ein Anwalt sein (nicht der selbe der bis zum 18. Lebensjahr auch die KM vertreten hat IMO), es könnte doch aber tatsächlich auch das JA sein? Zumindest bis zum 21. Lebensjahr des Kindes, oder nicht?
Klar kann man sowas dann ignorieren, aber was passiert dann? Wird das an einen RA übergeben, oder direkt an ein Gericht?
Klar kann man sowas dann ignorieren, aber was passiert dann? Wird das an einen RA übergeben, oder direkt an ein Gericht?
Wir wissen alle, daß die Hälfte aller Ehen mit der Scheidung enden. Aber die andere Hälfte enden mit dem TOD! Wir haben also nochmal Glück gehabt