13-08-2014, 12:05
Hallo zusammen
Da Sohnemann diesen Monat 18 wird, ( wohnt bei mutter ) sind ja beide Eltern unterhaltspflichtig.
lt einem Anwaltsschreiben vom Juli ist meine Ex erwerbsunfähig und bezieht ein Übergangsgeld von "nur" 1243€/Monat.
Kann ich für die eigene Berechnung von Ihr ein ärztliches Attest ihrer Erwerbsunfähigkeit verlangen ?
Danke und Gruß
Bernd
Da Sohnemann diesen Monat 18 wird, ( wohnt bei mutter ) sind ja beide Eltern unterhaltspflichtig.
lt einem Anwaltsschreiben vom Juli ist meine Ex erwerbsunfähig und bezieht ein Übergangsgeld von "nur" 1243€/Monat.
Kann ich für die eigene Berechnung von Ihr ein ärztliches Attest ihrer Erwerbsunfähigkeit verlangen ?
Danke und Gruß
Bernd