13-08-2014, 20:28
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13-08-2014, 20:37 von Zahlmeister.)
Hallo Bernd,
Bei der Erwerbsminderung ist zu unterscheiden ob nur teilweise Erwerbsminderung oder vollständige Erwerbsminderung besteht. Bei teilweiser Erwerbsminderung kann Mutti noch 3-6 Stunden pro Tag arbeiten, bei vollständiger Erwerbsminderung weniger als 3 Stunden pro Tag.
Bei der teilweisen Erwerbsminderung könnte also im Falle einer vorliegenden gesteigerten Erwerbsobliegenheit ein Teilzeitjob zugemutet werden.
Übergangsgeld ist keine Rente sondern eine Entgeltersatzleistung eines Sozialversicherungsträgers z.B. bei beruflicher Reha.
Vermutlich besteht noch gar kein Rentenanspruch.
Lass Dich vom gegnerischen Anwalt nicht verarschen und verlange detailierte Nachweise...
Gruß vom Zahlmeister
Bei der Erwerbsminderung ist zu unterscheiden ob nur teilweise Erwerbsminderung oder vollständige Erwerbsminderung besteht. Bei teilweiser Erwerbsminderung kann Mutti noch 3-6 Stunden pro Tag arbeiten, bei vollständiger Erwerbsminderung weniger als 3 Stunden pro Tag.
Bei der teilweisen Erwerbsminderung könnte also im Falle einer vorliegenden gesteigerten Erwerbsobliegenheit ein Teilzeitjob zugemutet werden.
Übergangsgeld ist keine Rente sondern eine Entgeltersatzleistung eines Sozialversicherungsträgers z.B. bei beruflicher Reha.
Vermutlich besteht noch gar kein Rentenanspruch.
Lass Dich vom gegnerischen Anwalt nicht verarschen und verlange detailierte Nachweise...
Gruß vom Zahlmeister