13-08-2014, 22:03
(13-08-2014, 12:05)elmandingo schrieb: Kann ich für die eigene Berechnung von Ihr ein ärztliches Attest ihrer Erwerbsunfähigkeit verlangen ?
Nein. Das Kind muss den Elternteilen Auskünfte des jeweils anderen vorlegen, aber die Eltern haben keine direkten Rechte, sich gegenseitig so etwas wie die Verletzung einer Erwerbsobliegenheit vorzuwerfen. Sie sind dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig, das von niemand mehr vertreten wird und Forderungen können nur an und über das Kind gehen, nicht mehr zwischen den Eltern untereinander stattfinden.