14-08-2014, 11:15
(14-08-2014, 04:39)elmandingo schrieb: - dann darf sie aber auch nicht mehr unseren sohn "vertreten" bei
unterhaltsangelegenheiten, da doch dann ein interessenkonflikt besteht, oder ?
Natürlich darf sie das. Man kann jeden bevollmächtigen, dem man vertraut. Das mit dem "Interessenkonflikt" gilt nur für Leute, die das beruflich machen, z.B. Anwälte.