14-08-2014, 13:36
(14-08-2014, 11:29)Theo schrieb: So, gegen welche denn?
Das Recht auf korrekte Berechnung der Haftungsquote. Wie kann die festeglegt werden, wenn der andere Elternteil gleichzeitig Schuldner und bevollmächtigter Durchsetzer ist? Glaubst du vielleicht, ein Gläubiger müsste akzeptieren, dass ein Schuldner seine Schulden selber regelt und dadurch die Gefahr besteht, dass Schuldner ungleich behandelt werden? Dass sich ein Schuldner sozusagen selbst zum Treuhänder bestimmt?