14-08-2014, 21:09
(14-08-2014, 17:32)Theo schrieb: Dieses Recht hat der Vater gegenüber seinem volljährigen Kind bzw. dessen Vertreter?
Aber sicher. Ich muss mir von niemand eine Haftungsquote vorlegen lassen, der selber haftbar ist.
Spätestens im Gerichtssaal endet die Farce sowieso. Die Mutter kann das Kind nicht hinter einer Vollmacht verstecken, das Kind muss einen Anwalt beauftragen und wenn die Mutter nicht geladen ist (was gut sein kann, wenn das Kind den Vater klagt und nicht die Mutter) hat sie draussenzubleiben.