16-05-2009, 04:55
OLG Celle, 15 UF 56/07
Versprechen überdauern eine Scheidung: Sagt ein Ehegatte dem aus dem Ausland stammenden Partner bei Heirat zu, das Erlernen der Sprache und ein Studium zu bezahlen, gilt diese Verpflichtung auch nach der Trennung. Er muss dem Ex-Partner Unterhalt zahlen, sodass dieser eine Ausbildung abschließen kann.
verspricht die frau ihrem mann, dass sie immer seine wäsche waschen wird, dann muss sie es auch nach der scheidung tun. das kann man noch beliebig modifizieren.
Versprechen überdauern eine Scheidung: Sagt ein Ehegatte dem aus dem Ausland stammenden Partner bei Heirat zu, das Erlernen der Sprache und ein Studium zu bezahlen, gilt diese Verpflichtung auch nach der Trennung. Er muss dem Ex-Partner Unterhalt zahlen, sodass dieser eine Ausbildung abschließen kann.
verspricht die frau ihrem mann, dass sie immer seine wäsche waschen wird, dann muss sie es auch nach der scheidung tun. das kann man noch beliebig modifizieren.