15-08-2014, 10:22
Es könnte auch sein, dass es dem Richter gar nicht gefällt, wenn der Verfahrenkostenhilfeantrag des Kindes darauf basiert, dass es nicht zu einer Einigung kam, weil es jemand bevollmächtigt hat, der selber unterhaltspflichtg ist. Und darauf würde ich als Beklagter in der Stellungnahme auch deutlich hinweisen. Ohne VKH kühlt sich einiges ab.