15-08-2014, 11:46
(13-08-2014, 12:05)elmandingo schrieb: lt einem Anwaltsschreiben vom Juli ist meine Ex erwerbsunfähig und bezieht ein Übergangsgeld von "nur" 1243€/Monat.
Wenn die Gute erwerbsunfähig ist, steht ihr doch mW lediglich € 800 als Selbstbehalt zu. Und der Abzug von Berufsbedingten Aufwendungen sollte ohne Arbeit auch nicht drin sein. Ich sehe hier ein ordentliche Verteilmasse von € 443 zur Disposition stehen.
Oder hab ich irgendwo einen Denkfehler?