15-08-2014, 12:26
Notwendiger Selbstbehalt 800/1000 EUR (nicht erwerbstätig/erwerbstätiger Unterhaltspflichtiger), angemessener Eigenbedarf mindestens 1200 EUR.
Ob es der Angemessene oder Notwendige ist, entscheidet sich mit der Frage, ob der 18 gewordene Volljährige privilegiert ist oder nicht. Darüber schreibt er nichts.
Ob es der Angemessene oder Notwendige ist, entscheidet sich mit der Frage, ob der 18 gewordene Volljährige privilegiert ist oder nicht. Darüber schreibt er nichts.