18-08-2014, 15:36
(18-08-2014, 15:16)Austriake schrieb: [...]...oder das Gericht selbst nimmt das Ganze nicht so ernst und geht davon aus, dass ein Strafverfahren gegen den Beschuldigten ausreicht, ihn so zu beeindrucken, dass er fortan "spurt" und brav Unterhalt zahlt.
@Austriake Das ist doch Sinn und Zweck der Verhandlung...
Es gibt bloss auch einige Angeklagte die sich nicht "beeindrucken" lassen...