16-05-2009, 13:32
(16-05-2009, 09:14)karlma schrieb: Also besorge ich mir das Material, informiere die Austrägerin und lass dann den Test machen. Dann ist es nicht mehr heimlich und die Bußgeldvorschrift geht ins Leere.
Machbar?
Nein, es muss ausdrücklich eine schriftliche Einwilligung vorliegen.
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.