21-08-2014, 07:47
(20-08-2014, 12:36)Camper1955 schrieb:(20-08-2014, 12:13)Camper1955 schrieb: Da bin ich aber gespannt, was der erzählt, wenn Du bei Gericht vorträgst, dass er dem Vergleich zugestimmt hat, obwohl Du dagegen warst.
Normalerweise müsste er seinen Job als Verteidiger in diesem Fall hin schmeißen und das Gericht einen neuen Pflichtverteidiger bestellen.
Noch was. Bereite diese Aussage schriftlich vor. Mach davon 3 Kopien.
Wenn Deine Personalien aufgenommen wurden und die Anklageschrift verlesen wurde, dann wirst Du gefragt, was Du dazu sagst.
Dann lies Deine Aussage vom Zettel ab.
Das Du dem Vergleich damals nicht zugestimmt hast, weil Du leistungsunfähig bist. Dass Dein Anwalt und das Gericht aber nicht auf Dich hören wollten. Deine Krankheitskosten sind höher, als vom Familiengericht festgestellt und von Deinem Einkommen in Gänze abzuziehen.
Die Kopien Deiner Aussage übereichst Du dann der Staatsanwaltschaft, dem Gericht und Deinem Anwalt.
lg
Robert
Wenn ich richtig informiert bin muss es egal sein was im Zivilprozess vorher entschieden oder sonstwas wurde, der Strafrichter darf das nicht beachten bzw sich darauf beziehen.