21-08-2014, 13:26
Wenigstens gibt der Staat nun offen zu, dass der Bedarf des Kindes an Umgangstagen geringer ist bzw. nicht dem ansonsten betreuenden Elternteil zusteht. Die Folgen einer entsprechenden Anwendung sind im SGB-Bereich überwiegend negativ, aber im BGB ist das ein Rammstoss gegen die ohnehin kaputte Anwendung des §1610 BGB. Die wird nicht fallen, nicht jetzt - aber die Risse verstärkt es, zusammen mit den Ergebnissen des letzten Familiengerichtstages, die in dieselbe Richtung rammen.