21-08-2014, 14:03
ok, jetzt noch etwas weiter mit dem Thema:
Sohn ist jetzt 19, war immer in PKV des Vaters mitversichert und wird jetzt sozialversicherungspflichtig w/FSJ. Anmeldung bei GKV bereits erfolgt. PKV wurde auf "Zusatz/stationär" sowie Anwartschaft umgestellt.
Jetzt plötzlich keimt bei ihm der Gedanke auf, doch auch weiterhin ("bis zum Ende der Ausbildung") den Anspruch auf eine ambulante PKV zu haben.
Was soll ich denn dazu sagen? Steht soweit ich weiss nix im Scheidungsurteil davon. Und: Seit wann zählt denn ein Freiwilliges Soziales Jahr zur "Ausbildung"? (Mein damaliger Wehrdienst war jedenfalls keine Ausbildung, sondern Zeitverschwendung im Namen des Vaterlandes!)
Was denkt Ihr?
Sohn ist jetzt 19, war immer in PKV des Vaters mitversichert und wird jetzt sozialversicherungspflichtig w/FSJ. Anmeldung bei GKV bereits erfolgt. PKV wurde auf "Zusatz/stationär" sowie Anwartschaft umgestellt.
Jetzt plötzlich keimt bei ihm der Gedanke auf, doch auch weiterhin ("bis zum Ende der Ausbildung") den Anspruch auf eine ambulante PKV zu haben.
Was soll ich denn dazu sagen? Steht soweit ich weiss nix im Scheidungsurteil davon. Und: Seit wann zählt denn ein Freiwilliges Soziales Jahr zur "Ausbildung"? (Mein damaliger Wehrdienst war jedenfalls keine Ausbildung, sondern Zeitverschwendung im Namen des Vaterlandes!)
Was denkt Ihr?