21-08-2014, 18:25
Hi
Neues zum Fall.
Die Gegenseite hat die Gehörsrüge gegen das OLG Nürnberg zurückgenommen. Der Beschluss ist somit nicht mehr anfechtbar.
Grund dafür ist, dass mein Sohn von diesem UH nicht profitiert, sondern nur Vater STAAT.
Heute erreichte mich eine Überleitungsanzeige des Bezirk Oberpfalz. Meinen UH habe ich nun schuldbefreiend an diesen zu zahlen.
Kann mein Sohn aus diesem Titel noch vollstrecken?
Muss der Titel nun auf den neuen Gläubiger umgeschrieben werden?
Auch aus dem Finanzamt gibt es Neues. Der volle Kinderfreibetrag und der volle Behindertenpauschalbetrag wurde wegen meiner alleinigen Unterhaltspflicht rückwirkend zum 01.01.2013 auf mich übertragen.
Meine Steuererstattung ist nun höher als der zu zahlende Unterhalt.
Gruss
Gekko
Neues zum Fall.
Die Gegenseite hat die Gehörsrüge gegen das OLG Nürnberg zurückgenommen. Der Beschluss ist somit nicht mehr anfechtbar.
Grund dafür ist, dass mein Sohn von diesem UH nicht profitiert, sondern nur Vater STAAT.
Heute erreichte mich eine Überleitungsanzeige des Bezirk Oberpfalz. Meinen UH habe ich nun schuldbefreiend an diesen zu zahlen.
Kann mein Sohn aus diesem Titel noch vollstrecken?
Muss der Titel nun auf den neuen Gläubiger umgeschrieben werden?
Auch aus dem Finanzamt gibt es Neues. Der volle Kinderfreibetrag und der volle Behindertenpauschalbetrag wurde wegen meiner alleinigen Unterhaltspflicht rückwirkend zum 01.01.2013 auf mich übertragen.
Meine Steuererstattung ist nun höher als der zu zahlende Unterhalt.
Gruss
Gekko