21-08-2014, 22:27
(21-08-2014, 14:03)OttoNormal schrieb: Jetzt plötzlich keimt bei ihm der Gedanke auf, doch auch weiterhin ("bis zum Ende der Ausbildung") den Anspruch auf eine ambulante PKV zu haben.
Bei Minderjährigen gibts da ein Skandalurteil, das nach der Trennung weiterhin Bezahlung einer privaten Krankenversicherung durch den Vater fordert obwohl das Kind in der Familienversicherung der Mutter kostenlos mitversichert werden kann, aber bei Volljährigen halte ich das für ausgeschlossen. Krankenversicherungskosten gehen zwar extra (wenn sie überhaupt anfallen), aber fortgesetzter Anspruch auf eine PKV lässt sich bei Volljährigen nicht durchsetzen. Die haben ihre eigene Lebensstellung.