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Bräuchte mal Hilfe
#7
(16-05-2009, 18:24)MightyNighty schrieb: Ich habe eine Kind 2,8 Monate lebt bei der Mutter
Somit wirst Du über den gesetzlich geregelten drei Jahren bei den üblichen OLG-Urteilen mindestens für die Muddi zahlen müssen, bis das Kind 18 ist.

Spaß beiseite Tongue Es kommt immer darauf an, wie "billig" es ist, Deiner Ex eine zumutbare Erwerbstätigkeit aufbürden zu könnenHuh

Ansonsten sind nicht-eheliche und eheliche UHN´s seit der neuen Reform gleichgestelltExclamation

UHN=UnterhaltsnehmerInnnnnnExclamation
Angel
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Bräuchte mal Hilfe - von MightyNighty - 16-05-2009, 18:24
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