22-08-2014, 11:06
(21-08-2014, 14:33)raid schrieb: Insbesondere mit Bedacht darauf, dass ja gerade durch diese Vereinfachungsvorschläge Bescheide und Berechnungen für die temporäre Vater-Kind-BG wegfallen sollen, indem sich der Vater nicht mehr das Geld sozialrechtlich vom Jobcenter sondern über den zivilen Weg bei der Mutter holen soll, ist dieser Satz durch Falschheit nicht mehr zu überbieten.
Das stimmt so nicht (ganz). Hast du den Vorschlag Nr. 23 der Arbeitsgruppe vom 02. Juli gelesen?
Zitat:Ein Kind soll künftig nur einer Bedarfsgemeinschaft zugeordnet werden (Haupt-EG); maßgebliches Kriterium könnte die Kindergeldberechtigung sein. Dem umgangsberechtigten Elternteil soll ein Auszahlungsanspruch zuerkannt werden, wenn
eine Einigung der Elternteile im Innenverhältnis nicht zu Stande kommt. Um diesen Auszahlungsanspruch mindert sich der Anspruch des Kindes in der Haupt-BG. Durch die
Zubilligung eines Auszahlungsanspruches werden umfangreiche Änderungsbescheide entbehrlich.
http://www.diakonie.de/media/140702_Schl...t_ASMK.pdf
Es ist natürlich trotzdem nicht auszuschliessen, wenn nicht absehbar, das dieses Vorhaben in zivile Rechtsstreitigkeiten führt.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater